- Rückschein
- Rụ̈ck|schein 〈m. 1〉 Bescheinigung des Empfängers über den Empfang einer Einschreib-, Wert-, Paketsendung
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Rụ̈ck|schein, der (Postw.):Bescheinigung, die jmd. bei Empfang eines Einschreibens, Paketes o. Ä. als Bestätigung für den Absender unterschreibt:etw. als Einschreiben mit R. schicken.* * *
Rückschein,französisch Avis de Réception [a'vidəresɛps'jɔ̃], Bestätigung des Empfängers über Auslieferung einer Postsendung, die der Absender einer eingeschriebenen Sendung, eines Briefs mit Wertangabe oder eines Auslandspakets durch den Vermerk »Rückschein gegen Gebühr« durch die Post einholen lassen kann.* * *
Rụ̈ck|schein, der (Postw.): Bescheinigung, die jmd. bei Empfang eines Einschreibens, Paketes o. Ä. als Bestätigung für den Absender unterschreibt: etw. als Einschreiben mit R. schicken.
Universal-Lexikon. 2012.